Haushaltssicherung 2015

Veröffentlicht am 05.07.2015 in Allgemein

Quelle WN havixbeck 03-2013

Kommunalaufsicht verfügt die Aufstellungspflicht eines Haushaltssicherungskonzeptes !

Wie konnte es dazu kommen ?

Warum bekommen Vereine und Verbände keine Zuschüsse mehr? 

Wer hat wann wo nicht aufgepasst ?

Am 15.04.2015 hat der Bürgermeister den Jahresabschluss 2013 mit einem um 20.000€ zu höhen Defizit, bei einer unvorhergesehenen Rückstellung von 370.000 € verabschiedet. 

Wer hat wen wann informiert ?

Warum hat die Finanzaufsicht schon am 12.05.2015 bei der Verwaltungsleitung auf die HSK Pflicht hingewiesen, der Rat wurde aber erst am 18.06.2015 informiert ?

Der Gemeinderat entscheidet nicht mehr !

Die kommunale Haushaltsführung liegt demnächt beim Kreis Coesfeld. Ist die Schul-und Gemeindebibliothek noch zu halten? Kann sich das Familienbüro weiter um ausländische Flüchtlinge kümmern? Wie lange gibt es noch eine Kirmes in Havixbeck? Leben die Städtepartnerschaften zukünftig weiter? In welcher Form bleibt uns das Baumberger Sandsteinmuseum, die Musikschule, das Freibad oder der Bauhof erhalten? Trennen wir uns von den Sportstätten? Müssen wir die alte Schule in Hohenholte, das Suthues und noch viel mehr verkaufen..........Dies alles ist im Gemeindehaushalt auf den Seiten 40-43 von der Verwaltung als Sparpotenzial aufgelistet.

Die Haushalte der Kommunen müssen in jedem Jahr ausgeglichen sein. Gelingt dies nicht, ist es eigenverantwortliche Aufgabe der Kommune, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, um zu einer ordnungsgemäßen und zukunftsorientierten Haushalts-, Finanz- und Personalwirtschaft zurückzukehren.

Die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist zulässig, wenn der Haushaltsausgleich innerhalb von 10 Jahren erreicht wird. Der Landtag hat die entsprechende Änderung des § 76 GO NRW am 18.05.2011 beschlossen.

Und das sagt der Bürgermeister :
Im Rat am 18.06.2015 haben Bürgermeister und Kämmerer bekanntgegeben, dass der Kreis Coesfeld verfügt hat, dass die Gemeinde Havixbeck umgehend ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) erstellen muss. Dies wird Voraussetzung für die Genehmigung des Gemeindehaushalts 2015.
Die Kämmerei hat die Jahresabschlüsse der letzten Jahre frühzeitig erstellt, um eine möglichst gute Basis für die aktuelle Haushaltsplanung zu erhalten. Die Jahresrechnungen bis 2013 liegen mittlerweile vor. Der Jahresabschluss 2014 ist fast fertig, aber noch nicht geprüft. Ein deutlich positives Ergebnis ist zu erwarten.
Nun hat der Kreis für die Jahre 2012 und 2013 nachgerechnet, dass in beiden Jahren minimal mehr als 5 % des Eigenkapitals zum Haushaltsausgleich verzehrt wird. Das Jahr 2013 entwickelte sich planmäßig. Obwohl das operative Ergebnis sich in 2013 deutlich unterhalb der 5%-Grenze bewegt, wird diese Marke dennoch überschritten, weil der neue Wirtschaftsprüfer entgegen seiner Vorgängerin zur Sicherheit eine Rückstellung für einen offenen Sachverhalt gefordert hatte, der in den Jahren 2008 und Folgejahren begründet war. Frühere Jahresabschlüsse durften nachträglich nicht mehr geändert werden. Daher gab es keine andere Möglichkeit, als diesem Sachverhalt im Jahresabschluss 2013 Rechnung zu tragen.
Rein formal wird dadurch die Pflicht zur Aufstellung eines HSK ausgelöst. Denn trotz des positiven Ergebnisses in 2014 weist der 2015er Haushaltplan wieder ein negatives Ergebnis aus.
Diese komplexen Zusammenhänge stellen einen sehr seltenen Sonderfall dar. Telefonate und Mailverkehr mit der Kommunalaufsicht des Kreises, der Bezirksregierung und auch mit der GPA NRW hatten zum Ziel, den Haushalt 2015 rechtskräftig werden zu lassen und mit angemessener Vorlaufzeit das vom Rat für 2016 beschlossene Haushaltssicherungskonzept erarbeiten zu können. Erst am Nachmittag vor der Ratssitzung war nach abschließender Stellungnahme durch die Bezirksregierung klar, dass uns diese Zeit nicht mehr gegeben wird. Noch am selben Abend wurde der Gemeinderat hierüber öffentlich informiert.
Wenn die Ratsfraktionen vortragen, sich von Bürgermeister und Kämmerer getäuscht zu fühlen, muss dem deutlich widersprochen werden. Als „in Ordnung“ betitelt wurden aufgrund von uneingeschränkten Bestätigungsvermerken der Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2013. Die korrekte Bilanzierung bestätigen auch der Kreis und die Bezirksregierung.
Bereits seit Jahren ist die angespannte Finanzlage der Gemeinde bekannt. Die Situation ist schon lange als kritisch zu beurteilen. Das haben Bürgermeister und Kämmerer auch wiederholt betont.
Wie geht es weiter? Jetzt gibt es folgende Handlungsoptionen: Entweder die umgehende Ergänzung der Haushaltssatzung um ein HSK, um die Genehmigung zu bekommen, oder die Weiterführung der vorläufigen Haushaltsführung, in der nur unabwendbare und unaufschiebbare Ausgaben getätigt werden dürfen.
Die begonnenen Arbeiten am HSK werden nun mit Hochdruck fortgeführt. In enger Absprache mit allen Beteiligten wird nun die weitere Vorgehensweise bis zum Beschluss eines HSK sowie bis zur Genehmigung des Haushalts 2015 festgelegt.
Da der Havixbecker Haushalt mehr als 90% der Ansätze absolut pflichtige Aufgaben beinhaltet, kann der Großteil des Tagesgeschäfts zunächst planmäßig abgewickelt werden.

 

 

Wir bei Crossiety

Crossiety

Folge uns auf Facebook