Hähnchenmast

Veröffentlicht am 23.06.2008 in Allgemein

Beratung über die Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum antrag auf Erteilung einer BImSchG – Genehmigung zur Neugenehmigung eines Hähnchenmaststalles Poppenbeck 1, 48329 Havixbeck Stellungnahme der SPD – Fraktion Mit der Diskussion um die Errichtung eines Hähnchenmastbetriebes in Poppenbeck ist wieder einmal das Thema Massentierhaltung in Havixbeck in den Fokus gerückt. Das Bedrückende dieser Anlagen sollte für uns Anlass genug sein, darüber nachzudenken, ob wir mit unserem Konsumverhalten dazu beitragen, dass die Mastbetriebe wie Pilze aus dem Boden schießen. Wenn ich die Diskussionen der letzten Wochen richtig interpretiere gibt es in dieser Runde kaum jemanden, der mit der Planung des Betriebes an dieser Stelle glücklich ist. Das gilt auch für die SPD – Fraktion. Die Gemeinde ist von der Genehmigungsbehörde aufgefordert worden ihr gemeindliches Einvernehmen zu erteilen oder zu versagen, wenn Versagungsgründe nach den entsprechenden Vorschriften des Baugesetzbuches vorliegen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor. Die Genehmigungsbehörde wird darin aufgefordert, die gegen den Mastbetrieb genannten Bedenken zum Anlass zu nehmen, die eingereichten Unterlagen kritisch zu prüfen und ein weiteres unabhängiges Gutachten einzuholen. Es wird uns mitgeteilt, dass wir das gemeindliche Einvernehmen erteilen müssen, weil wir ansonsten rechtswidrig handeln und evtl. zum Regress herangezogen werden können. Das Verfahren des gemeindlichen Einvernehmens wird ad absurdum geführt, wenn die Gemeinde zwar nach ihren Bedenken gefragt wird, letztendlich aber rechtswidrig handelt, wenn sie das Einvernehmen versagt, obwohl gute Gründe dafür sprechen eine Versagung auszusprechen. Wenn das so ist, dann ist eine Beteiligung der Gemeinde überflüssig. Ich denke wir haben die Pflicht uns in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, ob die Errichtung der geplanten Hähnchenmastanlage an dieser Stelle den gemeindlichen Interessen entgegensteht oder nicht. Wir meinen, öffentliche Belange sind berührt. Die SPD – Fraktion kann deshalb dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen. Wir beantragen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und zwar aus folgenden Gründen: Nach § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben u. a. Schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Landschaftsbild verschandelt. Schädliche Umwelteinwirkungen können für den Ort hervorgerufen werden, weil der überwiegend vorherrschende Westwind die Gerüche und Schadstoffe permanent in den Ortkern, zum Kindergarten und in zahlreiche Wohngebiete transportiert. Wir sehen hier eine erhebliche Geruchsbelästigung und eine Gesundheitsgefährdung der Bürgerinnen und Bürger von Havixbeck. Belange der Landschaftspflege sind berührt, weil wir an dieser Stelle mit der Errichtung der Anlage einen architektonischen Bruch begehen, der gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat. Die SPD ist der Meinung, dass die Gemeinde Havixbeck diesen Bauantrag zum Anlass nehmen sollte um von den Mitteln nach den §§ 14 und 15 des Baugesetzbuches – das sind die Regelungen zur Veränderungssperre und zur Zurückstellung von Baugesuchen - Gebrauch zu machen mit dem Ziel, die planerischen Vorstellungen für diesen Bereich zum Schutz des Landschaftsbildes zu konkretisieren. Wir beantragen deshalb die Verwaltung mit der Durchführung der dafür notwendigen Maßnahmen zu beauftragen. Mit dieser Maßnahme kann die Beibehaltung des derzeitigen Landschaftsbildes erzielt werden; es gilt für die Gemeinde Havixbeck entsprechend planerisch tätig zu werden – dann ist auch die Angst vor Regressansprüchen unbegründet.

 

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