Antrag zur Änderung der Friedhofserweiterungsfläche im Baugebiet Habichtsbach I

Antrag zur Änderung der Friedhofserweiterungsfläche im Baugebiet Habichtsbach I in Baulandfläche

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gromöller,

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Havixbeck stellt den Antrag die noch brachliegende Friedhofserweiterungsfläche im Baugebiet Habichtsbach I in Bauland umzuwandeln. Im Zuge dieser Umwandlung soll das Gebiet so entwickelt werden, dass die bebaubaren Flächen die B-Planfest-setzungen der angrenzenden nördlichen Fläche übernimmt und erweitert. Des Weiteren sollen die zu schaffenden Gebäude und Wohnungen mind. zu 50 % (bezogen auf die ehem. Friedhofserweiterungsfläche) als Sozialwohnungen ausgewiesen und errichtet werden.

Begründung

Die Erweiterungsflächen des Friedhofes bestehen aus gestalteten, aufgefüllten und einem brachliegenden Teilbereich. Bei der Berechnung der Erweiterungsfläche des Friedhofes wurde von Erd-und Urnenbestattungen ausgegangen, die zum damaligen Zeitpunkt aktuell waren. Heute jedoch haben sich die Bestattungsriten geändert. Die Bestattungskultur in Deutschland und in Europa ist schon seit einigen Jahren tiefen Veränderungen unterworfen. Traditionelle Bestattungsformen weichen immer mehr individualisierten und pluralisierten Formen der Beisetzung mit verschiedensten Kombinationen neuer und überkommener Rituale. Dies nimmt für einige Teilbereiche auch schon die Havixbecker Friedhofssatzung auf.

Wir sind daher davon überzeugt, dass die jetzt noch brachliegende Friedhofserweiterungsfläche nicht mehr benötigt wird. Um diesen Aspekt klar zu definieren, sollte daher eine neue Berechnung durchgeführt werden und diese mit den heutigen Bestattungsriten abgeglichen werden. Unter Umständen sind heutige oder zukünftige Bestattungsriten aufzunehmen und in die Berechnung einzuführen.

Die brachliegende Friedhofserweiterungsfläche eignet sich hervorragend die Gemeinde Havixbeck weiterzuentwickeln und dringend benötigte Wohnbauflächen, insbesondere Flächen für den sozialen Wohnungsbau, anzubieten. Der soziale Wohnungsbau wird aufgrund der Niedrigzinsphase vernachlässigt. Inzwischen haben sich aber die Rahmenbedingungen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau verbessert, so dass es möglich sein muss, entsprechende Investoren für dieses Gebiet zu finden. U.U. ist mit der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld zu sprechen. Wir gehen unter Zurgrundelegung der bebauten, nördlich der Erweiterungsflächen gebauten Mehrfamilienhäuser, von moderaten 6 Häusern mit einem Potential von 42 Wohnungen aus. Davon sollten mindestens die Hälfte als Sozialwohnungen ausgewiesen werden.

Um möglichst einen breiten Konsens bei der Entwicklung dieses Gebietes zu bekommen, sollte nach einer Willensbekundung des Rates mit dem ehemaligen Grundstückseigentümer, der Projektentwicklungsgesellschaft Habichtsbach, der Bezirksregierung und unbedingt den Anwohnern von Habichtsbach I gesprochen werden.

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