Kein Kind ohne Mahlzeit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die SPD - Fraktion stellt den folgenden Antrag:

Im Rahmen des Landesfonds der Landesregierung „Kein Kind ohne Mahlzeit“ übernimmt die Gemeinde zusätzlich den Elternanteil in Höhe von durchschnittlich 200 € pro bedürftigem Kind pro Jahr.

Im Vorfeld der Beratung und Beschlussfassung über diesen Antrag bitten wir die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport zu klären, ob eine Übernahme des Elternanteils wie vorstehend beantragt eine Förderung aus dem Landesfonds ausschließt (vergl. hierzu die kleine Anfrage an die Landesregierung NRW vom 11.09.2007 – Drucksache 14/5004).

Begründung:

In der Ratssitzung vom 6. September hat der Rat der Gemeinde Havixbeck einstimmig beschlossen an dem Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilzunehmen. Gefördert wird damit die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote.

Nach den Förderrichtlinien übernimmt das Land für die Mittagsverpflegung 200 € pro Jahr pro bedürftigem Kind. Der Anteil der Gemeinde liegt bei 100 € je bedürtigem Kind und der Eigenanteil der Eltern beträgt jährlich 200 €. Als bedürftig sind anzusehen Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlag beziehen sowie deren Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule vom Jugendamt übernommen werden.

Für den vorstehend genannten Berechtigtenkreis ist auch ein Eigenanteil in Höhe von 200 € je Kind eine Hürde, ihre Kinder nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen zu lassen oder sie nicht z. B. in der offenen Ganztagsgrundschule anzumelden. Damit wird diesen Kindern aus finanziellen Gründen der Zugang zu einer optimalen Bildung verwehrt.

Die SPD – Fraktion sieht in ihrem Antrag einen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut und zu einem freien Bildungszugang für alle.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis:
Die Ausführungsbestimmungen (nach Antragstellung bekannt gegeben) zu diesem Landesfonds lauten den Elternanteil betreffend:
"Der Eigenanteil der Eltern kann im Grundsatz nicht durch den Zuwendungsempfänger übernommen werden. Unterschreitungen der Elternbeiträge ... sind ... zulässig, wenn sie durch bestehende Systeme in der Entlastung der Eltern bei der Mittagsverpflegung begründet sind. Zulässig ist daher im Einzelfall auch die Förderung von Kommunen, deren System in der Vergangenheit keinen Elternbeitrag auswies und auch in Zukunft keinen Elternbeitrag vorsieht."

Das bedeutet, dass Kommunen, die sich für die Übernahme eines Elternanteils für die in Frage kommenden Familien entscheiden, nicht mehr föderfähig sind und deshalb an diesem Programm nicht mehr teilnehmen können. Nach Ansicht der SPD Havixbeck eine Regelung, die den freien Bildungszugang für alle Kinder nicht unterstützt.

Wir bei Crossiety

Crossiety

Folge uns auf Facebook