Informationsabend des SPD-Ortsvereins zum Thema Rente

Veröffentlicht am 28.07.2014 in Allgemein

Jede Menge Informationen in relativ kurzer Zeit: So lässt sich die Informationsveranstaltung zusammenfassen, zu der die Havixbecker SPD am Freitagabend ins Hotel Beumer eingeladen hatte. Aber darauf hatten sich die gut 20 Teilnehmer einstellen können. Die Rentenänderungen der Bundesregierung sind nun einmal ein umfangreiches Thema.
Eine intensive Beschäftigung mit dem Thema sei wichtig, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Hampel. „Bei Mindestlohn und Rente gibt es noch einige Punkte, die wir verbessern müssen“, gab er jedoch zu.
Vier Themenkomplexe hatte Referentin Elke Kellmann von der Deutschen Rentenversicherung Münster auf der Tagesordnung: Die Mütterrente, die Rente mit 63, die Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets, wobei die ersten beiden Punkte den Schwerpunkt des Abends bildeten.
Die Mütterrente sei eine Honorierung der Erziehungsleistung, erläuterte sie. Dabei sei das Gesetz relativ schnell „durchgewunken“ worden: „Am 29. Januar wurde der erste Entwurf im Kabinett vorgestellt, am 26. Juni wurde das Gesetz verabschiedet und am 1. Juli trat es in Kraft“, beschrieb Elke Kellmann den Zeitplan.
Dass die Umstellung der Computersysteme innerhalb der vier Tage zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten nicht durchführbar war, müsse jedem einleuchten, so die Versicherungsfachfrau. Die Umstellung komme, die Betroffenen müssten aber ein wenig Verständnis aufbringen, wenn es noch ein paar Monate dauere.
Wichtig zu wissen sei, dass Bezugsberechtigte, die schon Rente bekommen, keinen Antrag auf Mütterrente stellen müssen. „Das wird automatisch berücksichtigt“, so Kellmann. Lediglich Personen, die bisher keinen Rentenanspruch hätten, müssten einen Antrag stellen. Die Frist sei eigentlich zum 30. Juni abgelaufen, aufgrund von Falschinformationen in den Medien würde das aber relativ flexibel gehandhabt.
Zweiter Punkt war die Rente mit 63, die in Anspruch genommen werden kann, wenn 45 Beitragsjahre auf dem Konto sind. Angerechnet werden dabei Erwerbszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Zivil- beziehungsweise Wehrdienst, Arbeitslosengeldbezug, allerdings nicht Arbeitslosenhilfebezug sowie freiwillige Beitragszeiten, wenn man mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Hinzuverdienstgrenze bis zum Erreichen des Regelrentenalters bei 450 Euro liegt.
Bei der Erwerbsminderungsrente ist es seit dem 1. Juli so geregelt, dass es bei der Bemessung der Rentenhöhe eine sogenannte Vergleichsbewertung gibt, bei der die letzten vier Jahre nicht berücksichtigt werden. „Da viele Rentenberechtigte in den Jahren vor dem Renteneintritt viele Krankheitszeiten haben, ist bei der bisherigen Bewertung die Rentenhöhe oft unterhalb des Existenzminimums gewesen“, erläuterte Kellmann die neue Regelung. „Das soll durch die Vergleichsbewertung aufgefangen werden.“
Beim Thema Reha-Budget wies Kellmann darauf hin, dass das Budget bis 2013 bei 5,8 Milliarden Euro gelegen habe, 2014 um 100 Millionen erhöht werde und ab 2015 noch einmal um 200 Millionen aufgestockt werden soll.


Quelle: Andreas Krüskemper
 

 

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